Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20160125_6Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Pöllau wird mit Wirkung vom 10. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild stehend silbern der hl. Veit, in knöchellangem gegürteten Gewand und in der Rechten eine brennende Lampe, in der Linken einen Palmzweig haltend.“
Die der Marktgemeinde Pöllau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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