Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stadl-Predlitz (politischer Bezirk Murau)
LGBLA_ST_20151221_130Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stadl-Predlitz (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Stadl-Predlitz wird mit Wirkung vom 10. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In schrägrechts geteiltem Schild vorne in Silber eine schwarze, in ihrem Lager schrägrechts geschwenkte Bessemerbirne mit drei aus der Mündung schlagenden roten Flammen, hinten in Grün ein silberner bedachter und fensterloser Salzstadl, belegt mit einem pfahlweise gestellten blauen Schwert.“
Die der Gemeinde Stadl-Predlitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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