Steiermärkische Bautechnikverordnung 2015 – StBTV 2015
LGBLA_ST_20151202_115Steiermärkische Bautechnikverordnung 2015 – StBTV 2015Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der §§ 80a Abs. 3 und 82 Abs. 1 des Steiermärkischen Baugesetzes, LGBl. Nr. 59/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 75/2015, wird verordnet:
(1) Den im 1. Teil des II. Hauptstückes des Steiermärkischen Baugesetzes festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn folgende OIB-Richtlinien, jeweils Ausgabe März 2015, unter Berücksichtigung der Abs. 2 und 3, eingehalten werden:
(2) Folgende Anforderungen gelten zusätzlich zu den OIB-Richtlinien gemäß Abs. 1:
(3) Folgende Anforderungen der OIB-Richtlinien gemäß Abs. 1 sind nicht anzuwenden:
Die Punkte 1.2, 2.2 und 4.3 der Tabelle 1b in der Spalte GK 5 (6 oberirdische Geschoße) der OIB-Richtlinie 2 bei an zumindest drei Seiten auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung von außen zugänglichen Wohngebäuden. An deren Stelle treten bei Punkt 1.2 die Anforderung R 60, bei Punkt 2.2 die Anforderung REI 60 bzw. EI 60 und bei Punkt 4.3 die Anforderung REI 60.
(4) Durch Auflage zur allgemeinen Einsichtnahme werden kundgemacht:
(1) Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 153 vom 18.06.2010, S. 13, umgesetzt.
(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie des Rates 98/34/EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, in der Fassung der Richtlinie 2006/96/EG, notifiziert (Notifikationsnummer 2015/418/A).
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen baurechtlichen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Bautechnikverordnung 2012 – StBTV 2012, LGBl. Nr. 120/2012, außer Kraft.
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