Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Paldau und der Gemeinde Kirchberg an der Raab, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
LGBLA_ST_20151130_111Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Paldau und der Gemeinde Kirchberg an der Raab, beide politischer Bezirk SüdoststeiermarkGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Paldau und der Gemeinde Kirchberg an der Raab haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 die Genehmigung erteilt.
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