Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBLA_ST_20151124_108Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz wird mit Wirkung vom 5. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot eine abwärts zu einem Kreis gebogene goldene Weinrebe mit drei Blättern und drei Trauben, drei (eins zu zwei gestellt) rautenförmige, facettierte, goldene Steine umschließend.“
Die der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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