Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Groß Sankt Florian (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBLA_ST_20151124_105Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Groß Sankt Florian (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Groß Sankt Florian wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild silbern der gerüstete heilige Florian, in der Rechten pfahlweise eine silberne Fahnenlanze mit rotem Kreuz haltend, mit der Linken aus silbernem Sechter Wasser auf ein rot brennendes silbernes Haus gießend.“
Die der Marktgemeinde Groß Sankt Florian ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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