Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Kapfenberg (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
LGBLA_ST_20151118_103Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Kapfenberg (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Kapfenberg wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über silbern geflutetem Schildfuß eine silbern gemauerte gewölbte Bogenbrücke mit vier Pfeilern, auf dieser stehend ein goldener Löwe mit aufgerichteter doppelter Rute, aufgesetzter goldener Königskrone und rot ausgeschlagener Zunge, zwischen beiden Pranken einen aufwärts gestellten silbernen Anker haltend, durch dessen Ring ein goldener Zopf gezogen ist.“
Die der Stadtgemeinde Kapfenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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