Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20151116_102Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im grünen Schild ein gekreuztes goldenes Schlüsselpaar über einem erniedrigten schmalen silbernen Wellenbalken.“
Die der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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