Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)
LGBLA_ST_20151102_97Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Silber gespalten, vorne ein schrägrechter silberner, hinten ein schräglinker schwarzer Fluss; beide Flüsse schließen oben ein von Silber und Schwarz gespaltenes Bergmannszeichen, unten eine von Silber und Rot gespaltene belaubte Weintraube ein.“
Die der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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