Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung
LGBLA_ST_20151023_91Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der Art. 103 Abs. 2 und 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2014, des Art. 7 Abs. 3 und 4 und des Art. 39 L-VG 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2015, wird verordnet:
In der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 45/2015, wird die als Anlage angeschlossene Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung wie folgt geändert:
a) Die Ziffer 5 lautet:
b) Die Ziffer 6 lautet:
a) Die Ziffer 1 lautet:
b) Die Ziffer 4 lautet:
Im Zuständigkeitsbereich „D) Landesrat Mag. Christopher Drexler“ lautet die Z. 1:
Im Zuständigkeitsbereich „E) Landesrätin Mag.a Doris Kampus“ entfällt die Z. 1.
Der Zuständigkeitsbereich „F) Landesrätin Mag.a Ursula Lackner“ lautet:
„Der Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft.“
Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Artikel 2 Z. 2 bis zum Inkrafttreten gemäß Artikel 2 Z. 1 lautet im Zuständigkeitsbereich „H) Landesrat Johann Seitinger“ die Z. 1:
„Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Bildung und Gesellschaft die Rechtssachen und fachlichen Angelegenheiten, Verwaltung der Berufs- und Fachschulen sowie der Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für SchülerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen bestimmt sind, Lernbeihilfen sowie Schul- und Heimbeihilfen für SchülerInnen.“
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