Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
LGBLA_ST_20151009_84Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Grün und Gold schräglinks geteilten Schild oben eine silberne Lilie und unten ein schräglinks gestelltes blaues Sägeblatt.“
Die der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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