Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gaishorn am See (politischer Bezirk Liezen)
LGBLA_ST_20151009_81Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Gaishorn am See (politischer Bezirk Liezen)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Gaishorn am See wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein gespaltener Schild, darin vorne in Blau ein steigender silberner Ziegenbock, in der hinteren von Silber und Rot gespaltenen Schildhälfte zwei anstehende Rauten in gewechselten Farben.“
Die der Marktgemeinde Gaishorn am See ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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