Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
LGBLA_ST_20150922_74Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Stadtgemeinde Köflach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein aus goldenen Quadersteinen gefügter Rundturm mit fünf vorkragenden Zinnen, schwarz durchbrochen im Erdgeschoß ein Rundbogenportal und beiderseits davon je ein rechteckiges Fenster, im zurückspringenden Obergeschoß zwei Rundbogenfenster.“
Die der Stadtgemeinde Köflach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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