Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Kapfenberg und der Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal, beide politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
LGBLA_ST_20150918_69Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Kapfenberg und der Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal, beide politischer Bezirk Bruck-MürzzuschlagGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Kapfenberg und der Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Das Grundstück Nr. 1339/2 wird aus der KG Rammersdorf, Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal, ausgeschieden und in die KG Deuchendorf, Stadtgemeinde Kapfenberg, eingegliedert und
das Grundstück Nr. 238/27 wird aus der KG Deuchendorf, Stadtgemeinde Kapfenberg, ausgeschieden und in die KG Rammersdorf, Marktgemeinde Sankt Lorenzen im Mürztal eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Bruck an der Mur aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 624/2015/60 und 625/2015/63, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 die Genehmigung erteilt.
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