Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Spielberg (politischer Bezirk Murtal)
LGBLA_ST_20150811_62Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Spielberg (politischer Bezirk Murtal)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Stadtgemeinde Spielberg wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im goldenen Schild ein aus dem Schildfuß vorne zum hinteren Schildrand aufsteigender blauer Dreiberg, darüber von Gold und Blau in vier Reihen mit zehn (4:3:2:1) Plätzen geschacht.“
Die der Stadtgemeinde Spielberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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