Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20150811_61Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Kaindorf wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über einem blauen Lindblattschnitt im Schildfuß in Gold ein blaues Jakobuskreuz.“
Die der Marktgemeinde Kaindorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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