Änderung des Europaschutzgebiets Nr. 6 - Pürgschachen-Moos und ennsnahe Bereiche zwischen Selzthal und dem Gesäuseeingang
LGBLA_ST_20150722_57Änderung des Europaschutzgebiets Nr. 6 - Pürgschachen-Moos und ennsnahe Bereiche zwischen Selzthal und dem GesäuseeingangGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 – NschG 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 55/2014, wird verordnet:
Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Pürgschachen-Moos und ennsnahe Bereiche zwischen Selzthal und dem Gesäuseeingang“ zum Europaschutzgebiet Nr. 6, LGBl. Nr. 81/2006, wird wie folgt geändert:
Im Ennstal wird ein in den Gemeinden Selzthal, Ardning und Admont gelegenes Gebiet zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 6 „Pürgschachen-Moos und ennsnahe Bereiche zwischen Selzthal und dem Gesäuseeingang“ bezeichnet.“
„(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:50.000 (Anlage B), eines Detailplanes und eines Erweiterungsplanes (Anlage C) im Maßstab 1:2.500.“
„(3) Der Erweiterungsplan (Anlage C) wird im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.“
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2015 treten § 1, § 3 Abs. 1 und 3 und Anlage A Tabelle 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2015, in Kraft.“
„
Säugetier nach der FFH-RL Anhang II
Code-Nr.
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
1355
Fischotter
Lutra lutra
“
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