Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen
LGBLA_ST_20150323_24Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von FahrzeugenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20150323_24/image001.jpg
Aufgrund des § 89a Abs. 7a und des § 94a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/60, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 27/2014 (StVO), wird verordnet:
Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf Landesstraßen-B und Landesstraßen im Gebiet der Stadtgemeinde Graz.
(1) Das Ausmaß der Kosten für die Entfernung von Fahrzeugen gemäß § 89a StVO 1960 ist im angeschlossenen Tarif I festgelegt, der einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet. Entscheidend für die Fahrzeugart ist die jeweilige Eintragung im Zulassungsschein bzw. in die Zulassungsbescheinigung.
(2) Ist die Entfernung eines Fahrzeuges nur unter besonderem Aufwand zu bewerkstelligen oder handelt es sich um einen Gegenstand, der nicht unter eine Post des Tarifes I fällt, so sind die Kosten nach dem tatsächlichen und notwendigen Aufwand zu berechnen.
(1) Das Ausmaß der Kosten für die Aufbewahrung von Fahrzeugen in der Verwahrstelle in 8020 Graz, Triesterstraße 25, ist im angeschlossenen Tarif II, der einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, ohne Rücksicht auf den Zustand des Fahrzeuges festgesetzt. Entscheidend für die Fahrzeugart ist die jeweilige Eintragung im Zulassungsschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung.
(2) Werden die entfernten Fahrzeuge nicht in der Verwahrstelle, sondern an einem anderen Ort aufbewahrt oder fällt der entfernte Gegenstand unter keine Post des Tarifes II, so sind die Kosten für die Aufbewahrung nach dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen.
€ 165.-
€ 180.-
€ 230.-
€ 380.-
€ 165.-
€ 195.-
€ 210.-
€ 260.-
€ 410.-
€ 25.-
€ 100.-
€ 13.-
€ 13.-
€ 16.-
€ 20.-
€ 6.-
€ 10.-
€ 10.-
€ 13.-
€ 16.-
€ 4.-
€ 1,50
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.