Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz
LGBLA_ST_20141217_136Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen BehindertengesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 94/2014, wird verordnet:
Die Verordnung über die über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 183/2013, wird wie folgt geändert:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
613 Euro
448 Euro
559 Euro
393 Euro
373 Euro
244 Euro.“
In § 2 wird der Betrag „52 Euro“ durch den Betrag „53 Euro“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „270 Euro“ durch den Betrag „275 Euro“ ersetzt.
Der Text des bisherigen § 4a erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 136/2014 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2014 in Kraft.“
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