/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20141010_108/image001.jpg
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:
Die „Gemeinde Stambach“ wird in die Ortsklasse B eingestuft.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Oktober 2014, in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.