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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG), LGBl. Nr. 93/2014, wird wie folgt geändert:
In § 9 Absatz 6 Z. 1 wird die Zahl „756“ durch die Zahl „720“ ersetzt.
In § 9 Absatz 6 Z. 2 wird die Zahl „612“ durch die Zahl „504“ ersetzt.
In § 9 Absatz 6 Z. 3 wird die Zahl „468“ durch die Zahl „288“ ersetzt.
In § 16 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung 1 und wird folgender Absatz 2 angefügt:
„(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 LGBl. Nr. 97/2014 treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft.“
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