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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Juli 2014, mit der die Verordnung über die Standesamtsverbände geändert wird
Auf Grund § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. Nr. 16/2013, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes über die Standesamtsverbände der Steiermark, LGBl. Nr. 14/2013, wird wie folgt geändert:
In § 1 entfällt im Standesamtsverband Gamlitz die verbandsangehörige Gemeinde „Ratsch an der Weinstraße“. Diese wird dem Standesamtsverband Ehrenhausen als verbandsangehörige Gemeinde zugeordnet.
Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
Die Änderung des § 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 85/2014 tritt mit 1. August 2014 in Kraft.“
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