50. Gesetz:Änderung des Steiermärkischen Gesundheitsfondsgesetzes
(XVI. GPStLT RV EZ 2535/1 AB EZ 2535/4)
Gesetz vom 11. März 2014, mit dem das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz geändert wird (1. StGFG-Novelle)
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz, LGBl. Nr. 105/2013, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 33 Inkrafttreten“ die Zeile „§ 33a Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.
§ 13 Abs. 4 lautet:
„(4) Für Beschlussfassungen gilt Folgendes:
§ 13 Abs. 5 Z. 2 lautet:
§ 14 Abs. 1 Z. 2 lit. e lautet:
§ 17 lautet:
„§ 17
Zusammensetzung der Landes-Zielsteuerungskommission
Die Landes-Zielsteuerungskommission besteht aus:
Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
„§ 33a
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, des § 13 Abs. 4 und Abs. 5 Z 2, des § 14 Abs. 1 Z. 2 lit. e und des § 17 durch die Novelle LGBl. Nr. 50/2014 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Mai 2014 in Kraft.“