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Aufgrund des § 11 Abs 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinde Sankt Johann-Köppling und der Gemeinde Söding auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs 2, 8 Abs 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Söding-Sankt Johann“.
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