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Gemäß § 2 Abs. 4 und § 11 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird kundgemacht:
Die Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung über die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling, LGBl. Nr. 190/2013, wird wie folgt geändert:
Im letzten Satz wird der Name „Scheifling-Sankt Lorenzen“ durch den Namen „Scheifling“ ersetzt.
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