Festlegung einer Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 in der Gemeinde Mühldorf
LGBLA_ST_20140407_35Festlegung einer Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 in der Gemeinde MühldorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20140407_35/image001.jpg
Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung, LGBl. Nr. 87/2013 wird verordnet:
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche auf Grundstück Nummer 55/1, KG Mühldorf im Ausmaß von insgesamt 4.183 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.
(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Einkaufszentrum 2 wird mit 3.000 m² festgelegt.
(2) Die höchstzulässige Anzahl von PKW-Stellplätzen wird mit 60 fixiert.
Die Bebauungsdichte wird mit 0,5 bis maximal 0,8 festgelegt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. April 2014, in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.