Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung
LGBLA_ST_20140404_32Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des Artikel 103 Abs. 2 B-VG, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925 betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, der Artikel 7 Abs. 4 und 39 L-VG 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2014, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 24/2014, wird wie folgt geändert:
In der Anlage lauten im Zuständigkeitsbereich „A) Landeshauptmann Mag. Franz Voves“ die Z. 8 und Z. 10:
In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „B) Erster Landeshauptmannstellvertreter Hermann Schützenhöfer“ die Z. 2:
In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „C) Zweiter Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Schrittwieser“ die Z. 2:
In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „E) Landesrat Mag. Christopher Drexler“ die Z. 1:
In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „I) Landesrätin Dr.in Bettina Vollath“ die Z. 2:
(1) Die Änderungen gemäß Artikel 1 Z. 2 und Z. 5 treten mit dem in Artikel II Z. 1 der Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014, GZ: LAD-20666/2013-18, LAD-19.10-21/2013-17) angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Dieser Zeitpunkt ist vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kund zu machen.
(2) Die übrigen Änderungen gemäß Artikel 1 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. April 2014, in Kraft.
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