Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung
LGBLA_ST_20140311_24Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20140311_24/image001.jpg
Auf Grund des Artikels 103 Abs. 2 B-VG, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925 betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, und der Artikel 7 Abs. 4 und 39 L-VG 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2014, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 107/2013, wird wie folgt geändert:
In der Anlage lauten im Zuständigkeitsbereich „C) Zweiter Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Schrittwieser“ die Z. 2 und 3:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich E:
In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „F) Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann“ die Z. 1:
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung, das ist der 11. März 2014, in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.