Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Landeskrankenanstalten ab 2014
LGBLA_ST_20140121_8Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Landeskrankenanstalten ab 2014Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20140121_8/image001.jpg
Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, wird verordnet:
Der für die LKFGebühren zur Verrechnung gelangende EuroWert je LKFPunkt wird ab dem Jahr 2014 für die Landeskrankenanstalten, wie folgt festgesetzt:
€
1,51
€
1,37
Die Höhe der im § 1 festgesetzten EuroWerte ist gleich mit der Höhe der kostendeckend ermittelten EuroWerte.
Auf der Grundlage der für das Jahr 2014 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2014 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
€
884,00
€
628,40
€
339,60
€
334,70
€
285,10
€
162,60
Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:
Mehrbettzimmer
Einbettzimmer
€
40,10
€
100,10
€
40,10
€
100,10
€
29,60
€
41,20
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2013, LGBl. Nr. 9/2013, in der Fassung LGBl. Nr. 20/2013, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.