Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Gamlitz und der Gemeinde Sulztal an der Weinstraße, beide politischer Bezirk Leibnitz
LGBL_ST_201320131014_96Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Gamlitz und der Gemeinde Sulztal an der Weinstraße, beide politischer Bezirk LeibnitzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.10.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 96/2013 Stück 28
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Gamlitz und der Gemeinde Sulztal an der Weinstraße, beide politischer Bezirk Leibnitz
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Gamlitz und der Gemeinde Sulztal an der Weinstraße auf Vereinigung der beiden Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Gamlitz“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.