Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen, Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk Leibnitz
LGBL_ST_201320131014_102Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen, Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk LeibnitzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.10.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 102/2013 Stück 28
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen, Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk Leibnitz
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Ge
meinden Berghausen, Ratsch an der Weinstraße und Retznei auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Ehrenhausen an der Weinstraße“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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