Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach beide politischer Bezirk Weiz
LGBL_ST_20131230_184Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach beide politischer Bezirk WeizGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 184/2013 Stück 38
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach beide politischer Bezirk Weiz
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Gersdorf an der Feistritz und Oberrettenbach auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Gersdorf an der Feistritz“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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