Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wies und der Gemeinde Sulmeck-Greith, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg
LGBL_ST_20131206_155Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wies und der Gemeinde Sulmeck-Greith, beide politischer Bezirk DeutschlandsbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.12.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 155/2013 Stück 35
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wies und der Gemeinde Sulmeck-Greith, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Wies und der ebenfalls im politischen Bezirk gelegenen Gemeinde Sulmeck-Greith haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke 532/2, 532/3, 532/4, 542/1, 542/7 und 542/8 im Gesamtausmaß von 3.890 m² werden aus der KG Aug (61104), Marktgemeinde Wies, ausgeschieden und in die KG Pitschgauegg (61133), Gemeinde Sulmeck-Greith, eingegliedert und die Grundstücke 301/3 und 373/3 im Gesamtausmaß von 1.980 m² werden aus der KG Pitschgauegg (61133), Gemeinde Sulmeck-Greith, ausgeschieden und in die KG Aug (61104), Marktgemeinde Wies, eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Leibnitz, Dienststelle Deutschlandsberg, aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: 3015/2013/66 und GZ: 3016/2013/66 einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 die Genehmigung erteilt.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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