Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Frohnleiten und der Gemeinden Röthelstein und Schrems bei Frohnleiten, alle politischer Bezirk Graz-Umgebung
LGBL_ST_20131206_152Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Frohnleiten und der Gemeinden Röthelstein und Schrems bei Frohnleiten, alle politischer Bezirk Graz-UmgebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.12.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 152/2013 Stück 35
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Frohnleiten und der Gemeinden Röthelstein und Schrems bei Frohnleiten, alle politischer Bezirk Graz-Umgebung Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Frohnleiten und der Gemeinden Röthelstein und Schrems bei Frohnleiten auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Frohnleiten“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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