Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz und der Gemeinden Altenberg an der Rax, Kapellen und Mürzsteg, alle politischer Bezirk Bruck- Mürzzuschlag
LGBL_ST_20131206_148Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz und der Gemeinden Altenberg an der Rax, Kapellen und Mürzsteg, alle politischer Bezirk Bruck- MürzzuschlagGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.12.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 148/2013 Stück 35
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz und der Gemeinden Altenberg an der Rax, Kapellen und Mürzsteg, alle politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz und der Gemeinden Altenberg an der Rax, Kapellen und Mürzsteg auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Neuberg an der Mürz“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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