Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und der Gemeinden Oberwölz Umgebung, Schönberg-Lachtal und Winklern bei Oberwölz, alle politischer Bezirk Murau
LGBL_ST_20131115_134Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und der Gemeinden Oberwölz Umgebung, Schönberg-Lachtal und Winklern bei Oberwölz, alle politischer Bezirk MurauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.11.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 134/2013 Stück 32
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und der Gemeinden Oberwölz Umgebung, Schönberg-Lachtal und Winklern bei Oberwölz, alle politischer Bezirk Murau
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und der Gemeinden Oberwölz Umgebung, Schönberg-Lachtal und Winklern bei Oberwölz auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Oberwölz“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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