Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk Liezen
LGBL_ST_20131115_119Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk LiezenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.11.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 119/2013 Stück 32
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse, alle politischer Bezirk Liezen Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Admont und der Gemeinden Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Admont“.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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