Datum der Kundmachung
21.08.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 80/2013 Stück 23
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juli 2013, mit der die Verordnung über die Bewilligung und den Betrieb von Pflegeheimen und Pflegeplätzen nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz geändert wird (Steiermärkische Pflegeheimverordnung)
Text
„(3) In jedem Pflegeheim müssen folgende Funktions- und Nebenräume in ausreichender Anzahl und dem jeweiligen Zweck entsprechend zur Verfügung stehen:
Pflegestützpunkt
Pflegebad
Therapieraum
Räume für Zwecke der Kommunikation und Nebenräume (Lager, Andachtsraum und dgl.)
(4) Die gemeinsame Nutzung von Funktions- und Nebenräumen durch Pflegeeinheiten ist unter folgenden Voraussetzungen bzw. Einschränkungen zulässig: