Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2013, mit der die Gemeinde Laßnitzthal in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
LGBL_ST_20130430_47Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2013, mit der die Gemeinde Laßnitzthal in eine neue Ortsklasse eingestuft wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.04.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 47/2013 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. April 2013, mit der die Gemeinde Laßnitzthal in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:
§ 1
Die „Gemeinde Laßnitzthal“ wird in die Ortsklasse C eingestuft.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. Mai 2013, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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