Datum der Kundmachung
30.04.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/2013 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. April 2013, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes für Steiermark, mit der im Bundesland Steiermark Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, geändert wird
Text
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. April 2013, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes für Steiermark, mit der im Bundesland Steiermark Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, geändert wird
Auf Grund des § 40a Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 – KFG 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 43/2013, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie sowie der Bundesministerin für Inneres verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes für Steiermark, mit der im Bundesland Steiermark Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, LGBl. Nr. 96/1999, wird wie folgt geändert: