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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. April 2013, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes für Steiermark, mit der im Bundesland Steiermark Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben, geändert wird | Omnilex