Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Februar 2013, mit der die Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
LGBL_ST_20130313_30Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Februar 2013, mit der die Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.03.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 30/2013 Stück 12
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Februar 2013, mit der die Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 93/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2011, wird verordnet:
Die Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 7/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2012, wird wie folgt geändert:
„(2) Besondere Formen der Unterbringung sind
„(2) Keine Erstausstattungspauschale gebührt
„(8) Die Änderung des § 1 Abs. 2, des § 5 Abs. 2, des § 15 Abs. 2 und des § 22b Abs. 4 sowie die Neuerlassung der Anlagen 1, 2 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 30/2013 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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