Datum der Kundmachung
01.03.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/2013 Stück 9
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Februar 2013, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2013, geändert wird
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Februar 2013, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2013, geändert wird
Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, LGBl. Nr. 9/2013, wird wie folgt geändert:
„§ 5a
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung in § 3 erster Satz und die Anfügung des § 3 Z. 5 durch die Novelle LGBl. Nr. 20/2013, tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves