Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, mit der für die Marktgemeinde Pischelsdorf eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum1 festgelegt wird
LGBL_ST_20130218_18Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, mit der für die Marktgemeinde Pischelsdorf eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum1 festgelegt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.02.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2013 Stück 8
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Jänner 2013, mit der für die Marktgemeinde Pischelsdorf eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum1 festgelegt wird
Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012, wird verordnet:
§ 1
Flächenfestlegung
Die in der Anlage gekennzeichnete Fläche bestehend aus den Grundstücken Nummer 810/1 (Teilflächen), 813/1, 818/7, 818/8, 818/11, 818/12, 818/13, 818/14, 818/15, 818/16 und 1333/6, alle KG 68138 Pischelsdorf im Ausmaß von insgesamt 12.070 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.
§ 2
Größenfestlegung
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für Verkaufsflächen zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 im Gesamtausmaß von höchstens 2.000 m², davon höchstens 1.200 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig.
§ 3
Vorgabe für die Bebauungsplanung
Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz zu erfolgen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. Februar 2013, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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