Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
LGBL_ST_20130201_11Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.02.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/2013 Stück 5
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und der §§ 16, 38g und 103 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird die Ausschreibung der Neuwahl der Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trofaiach für die laufende Wahlperiode und die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages verordnet:
§ 1
Wahltag und Stichtag
(1) Die Wahl der 31 Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Trofaiach (politischer Bezirk Leoben) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 14. April 2013, festgesetzt.
(2) Als Stichtag wird Montag, der 4. Februar 2013, bestimmt.
§ 2
Migrantinnen- und Migrantenbeirat
(1) Die Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates sind gemäß § 89 Abs. 4 Gemeindewahlordnung 2009 gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl und für dieselbe Periode durchzuführen.
(2) Wahltag und Stichtag für diese Wahlen bestimmen sich nach § 1 Abs. 1 und 2.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2013, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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