Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Buch-Sankt Magdalena (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBL_ST_20130201_10Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Buch-Sankt Magdalena (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.02.2013
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/2013 Stück 5
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Buch-Sankt Magdalena (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und der §§ 16 und § 103 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird die Ausschreibung der Neuwahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Buch-Sankt Magdalena für die laufende Wahlperiode und die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages verordnet:
§ 1
Wahltag und Stichtag
(1) Die Wahl der 15 Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Buch-Sankt Magdalena (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 14. April 2013, festgesetzt.
(2) Als Stichtag wird Montag, der 4. Februar 2013, bestimmt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 2. Februar 2013, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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