Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2012, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird
LGBL_ST_20120717_63Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2012, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.07.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 63/2012 Stück 25
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2012, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird
Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 24/2000, wird verordnet:
Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2011, wird wie folgt geändert:
„(6) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der Überschriften zu Abschnitt 9 und § 20 sowie des Einleitungssatzes in § 20 sowie die Einfügung des § 28 Z. 7 und § 29 Abs. 6 Z. 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 63/2012 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2012, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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