Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird
LGBL_ST_20120612_46Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.06.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/2012 Stück 18
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird
Auf Grund des § 9b Abs. 7 des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 93/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2011, wird verordnet:
Die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991, LGBl. Nr. 30/2009 wird wie folgt geändert:
„(1) Die/Der Vorsitzende hat die paritätische Kommission zu den Sitzungen einzuladen. Zur ersten Sitzung jeden Jahres hat der Vorsitzende längstens zwischen 1. September und 15. September einzuladen.“
„§ 15
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 46/2012 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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