Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2012, mit der die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände erlassen wird, geändert wird
LGBL_ST_20120511_40Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2012, mit der die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände erlassen wird, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.05.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 40/2012 Stück 16
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2012, mit der die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände erlassen wird, geändert wird
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in
der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für Tourismusverbände erlassen wird, LGBl. Nr. 29/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 30/2003, wird wie folgt geändert:
„(2) Die Änderung des § 2 Abs. 2 dritter Satz, des § 3 Abs. 2 zweiter Satz und des § 8 Abs. 5 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Mai 2012, in Kraft.“
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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