Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Straden
LGBL_ST_20110811_83Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in StradenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.08.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 83/2011 Stück 27
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011 über die Neufestlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Straden
Auf Grund des § 2 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2001, wird verordnet:
§ 1
Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Straden werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2
Abgrenzung des Schutzgebietes
(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage) auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM).
(2) Die Anlage wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. August 2011, in Kraft.
§ 4
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Straden, LGBl. Nr. 48/1980, außer Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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