Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden (Quadratmeterpreisverordnung 2011)
LGBL_ST_20110722_73Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden (Quadratmeterpreisverordnung 2011)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.07.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 73/2011 Stück 23
Bundesland
Steiermark
Kurztitel
Text
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden (Quadratmeterpreisverordnung 2011)
Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/2011, wird verordnet:
§ 1
Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise
Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte
Betrag wird wie folgt angepasst:
Betrag laut GesetzBetrag nach Index-Anpassung
2.550,– Euro2.900,– Euro
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2011, in Kraft.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Voves
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